Schwerpunktbereich 3
Unternehmen und Wettbewerb
Der Schwerpunktbereich 3 – „Unternehmen und Wettbewerb“ besteht faktisch aus zwei Modulen mit jeweils spezifischen, wenn sich auch zum Teil überschneidenden Vorlesungsprogrammen („Unternehmensrecht“ und „Grüner Bereich“). Es wird empfohlen, sich grundsätzlich für eines der Module zu entscheiden und nur Vorlesungen aus dem Vorlesungsprogramm dieses Moduls zu belegen, um eine sinnvolle Vertiefung im Wirtschaftsrecht zu erreichen. Von dieser Empfehlung bleibt selbstverständlich die Möglichkeit unberührt, die Vorlesungen aus den Vorlesungsprogrammen beider Module zu kombinieren, sei es nach freier Wahl, sei es nach eingehender Beratung. Darüber hinaus kann in jedem Modul über den Erwerb der Schwerpunktbereichsprüfung hinaus ein Qualifikationsnachweis erworben werden (Intensivkurszertifikate).
Modul „Unternehmensrecht“
Vorlesungsprogramm des Moduls „Unternehmensrecht“
Aufsichtsrecht der Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute.
Unter dem Druck des „Wettbewerbs der Rechtsordnungen“ hat sich das Gesellschaftsrecht in den letzten Jahren stark gewandelt. Auf der einen Seite sind zahlreiche Materien, die vor wenigen Jahren noch zum Kernbereich des Gesellschaftsrechts gerechnet wurden, durch das MoMiG von 2008 legislatorisch von den gesellschaftsrechtlichen Einzelkodifikationen in die Insolvenzordnung gewandert. Auf der anderen Seite eröffnet der Gesetzgeber seit dem ESUG von 2012 die Möglichkeit, genuin gesellschafsrechtliche Maßnahmen nach insolvenzrechtlichen Maßstäben im Insolvenzplanverfahren zu treffen. Soweit die Haftungsverwirklichung im Interesse der Gläubiger und die Umstrukturierung der Gesellschaft zu Sanierungszwecken betroffen sind, müssen Gesellschafts- und Insolvenzrecht als Einheit begriffen werden. Das Gesellschaftsrecht kann heutzutage daher nicht ohne den insolvenzrechtlichen Kontext zutreffend erfasst werden. Die Vorlesung gibt einen groben Überblick über das Insolvenzverfahren und befasst sich schwerpunktmäßig mit spezifisch gesellschaftsrechtlichen Problemen in Insolvenz und Krise. Behandelt werden insbesondere die Finanzierung der Gesellschaft in der Krise, die Haftung wegen Insolvenzverschleppung und -verursachung, die Stellung der Organe im Insolvenzverfahren sowie gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen im Insolvenzplanverfahren.
Im Zeitalter der Globalisierung und des „Wettbewerbs der Rechtsordnungen“ bleiben die nationalen Märkte nicht mehr den inländischen Rechtsformen vorbehalten. Vielmehr tummeln sich seit einigen Jahren einerseits im Inland auch ausländische Rechtsformen und andererseits steht inzwischen auch deutschen Rechtsformen der Weg ins Ausland offen. Hinzu treten supranationale europäische Rechtsformen, die in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen aktiv sein können. Die Vorlesung behandelt Nutzen und Nachteile grenzüberschreitender Gesellschaften und vermittelt die zum Umgang mit diesen Phänomenen unerlässlichen Rechtskenntnisse. Behandelt werden insbesondere das internationale Gesellschaftsrecht als Teildisziplin des Internationalen Privatrechts, das Recht der europäischen Rechtsformen, insbesondere der Europäischen Aktiengesellschaft als „Flaggschiff“ des Europäischen Gesellschaftsrechts sowie die Grundzüge des Rechts der gesellschaftsrechtlichen Richtlinien.
Ausgehend von den grundlegenden Unterschieden zwischen den Personen- und Kapitalgesellschaften sind Gegenstand der Veranstaltung zunächst die Aktiengesellschaft als Reinform der Kapitalgesellschaft und sodann die GmbH als Kapitalgesellschaft mit personalistischem Einschlag. Im Vordergrund stehen die Prinzipien der Kapitalaufbringung („Gründungsrecht“) und Kapitalerhaltung („Einlagenrückgewähr“) sowie die Organisationsstrukturen (Corporate Governance/Corporate Compliance) und die Haftungsfragen („Managerhaftung“) mit ihren kapitalmarktrechtlichen und europäischen Bezügen, wobei der Fokus gerade auch auf der Analyse der maßgeblichen höchstrichterlichen Rechtsprechung, der jüngeren rechtspolitischen Entwicklungen (etwa im Gründungsrecht, bei der Vorstandsvergütung und bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats) und der in den Medien diskutierten aktuellen Fälle (etwa derzeit Dieselaffäre) liegt.
Die Veranstaltung behandelt schwerpunktmäßig zum einen die Börse (Rechtsform, Träger und Organisation, Marktsegmente, Zulassungsvoraussetzungen und Handelsformen, Strukturen der Marktaufsicht). Zum anderen werden nach einem Überblick über die Handelsgegenstände des Kapitalmarkts (Typen von Kapitalmarktprodukten, Markteintritt und Marktaustritt von Kapitalmarktpapieren), die marktbezogenen Verhaltenspflichten behandelt (Verhaltensregeln für Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Insider-Handelsverbot, Ad-hoc-Publizität, Beteiligungstransparenz, unzulässige Formen der Marktbeeinflussung, Verhaltenspflichten in Übernahmesituationen).
Ausgehend von dem Zweck des Kartellrechts, den freien Wettbewerbsprozess vor störenden Eingriffen durch Unternehmen (wettbewerbsbeschränkende Absprachen, wettbewerbsbeeinträchtigende Marktmachtmissbräuche, wettbewerbsbehindernde Zusammenschlüsse) zu schützen, sind Gegenstand der Veranstaltung zunächst der wettbewerbspolitische und wettbewerbstheoretische Hintergrund des kartellrechtlichen Regelungsrahmens (Kartellverbot: §§ 1 ff. GWB, Art. 101 AEUV iVm. VO 1/2003 und Schirm-GVO; Missbrauchsaufsicht: §§ 18 ff. GWB, Art. 102 AEUV; Fusionskontrolle: §§ 35ff. GWB, FKVO), der internationale Anwendungsbereich des Kartellrechts (insbesondere auch des U.S. amerikanischen Kartellrechts), die Zuständigkeiten und Eingriffsbefugnisse der deutschen und europäischen Kartellbehörden sowie die privatrechtliche Kartellrechtsdurchsetzung (public and private enforcement). Sodann werden Schutzzweck und Reichweite der einzelnen Regelungskomplexe behandelt, wobei der Fokus gerade auch auf der Analyse der Rechtsprechung (case law), der jüngeren rechtspolitischen Entwicklungen (etwa 9. GWB-Novelle) und der in den Medien diskutierten aktuellen Fälle (etwa derzeit BKartA/Facebook und Kommission/Google sowie Zusammenschluss Siemens/Alstom) liegt.
Eine Gesellschaft ist heute weder in ihrer Rechtsform unveränderlich, noch steht sie für sich allein. Im Zuge wirtschaftlicher Veränderungen, insbesondere bei Fusionen und Übernahmen, kann sie ihre Rechtsform wandeln, mit anderen Gesellschaften verschmelzen oder Teil einer Unternehmensgruppe werden. Bilden mehrere Gesellschaften eine Unternehmensgruppe, so stellt dies die Beziehungen der selbstständig bleibenden Gesellschaften vor besondere Herausforderungen. Einerseits gilt es nun die Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der abhängigen Unternehmen, deren Interessen zulasten des herrschenden Unternehmens vernachlässigt werden können, zu schützen. Andererseits muss auch dem Interesse des herrschenden Unternehmens, die Leitungsmacht im Verhältnis zu den abhängigen Unternehmen wirksam ausüben zu können, Rechnung getragen werden. Diesen Fragen widmet sich das vornehmlich im Dritten Buch des Aktiengesetzes geregelte Konzernrecht, das den ersten Teilgegenstand der Vorlesung bildet. Bei Gesellschaften kann sich ein Bedürfnis ergeben, die rechtliche Struktur zu verändern. In Betracht kommen hier vor allem der Wechsel der Rechtsform, die Verschmelzung mehrere Rechtsträger zu einem sowie die Aufspaltung eines Rechtsträgers in mehrere. Diese Vorgänge lassen sich über klassische gesellschaftsrechtliche Konstruktionen erreichen, die aber gegebenenfalls eine problematische Liquidation und Neugründung erfordern. Demgegenüber ermöglicht das Umwandlungsgesetz solche Vorgänge, ohne dass es einer Liquidation und Neugründung bedürfte. Auch hier stellt sich die Frage nach dem Schutz der Interessen der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter. Das Umwandlungsrecht stellt den zweiten Teilgegenstand der Vorlesung dar.
Gegenstand der Vorlesung sind die wirtschaftlichen Hintergründe, die Begrifflichkeiten und die vielfältigen rechtlichen Fragen eines Unternehmenskaufs. Besprochen werden die unterschiedlichen Arten (insbesondere Beteiligungserwerb und Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter) und die verschiedenen Phasen einer solchen Transaktion. Dazu zählen das vorvertragliche Verhandlungsstadium, die Prüfung des Zielunternehmens („Due Diligence“), die Vertragsgestaltung, die Unterzeichnung/Beurkundung sowie der Vollzug des Geschäfts („Closing“). Ein Schwerpunkt liegt auf dem Gewährleistungs- und Haftungssystem eines Unternehmenskaufvertrages. Dabei werden vor allem zivilrechtliche Kenntnisse aus dem allgemeinen und besonderen Schuldrecht und dem BGB-AT vertieft; daneben spielen auch das Gesellschafts- und das Kapitalmarktrecht eine Rolle. Außerdem wird ein Überblick über die Rechtsfragen gegeben, die sich aus Sicht des Arbeits- und Kartellrechts sowie des öffentlichen Rechts stellen.
Machen Sie mit bei einem ganz besonderen Lehrformat, das durch den Stifterverband für die Wissenschaft für seine innovative Lehr- und Lernperspektive sowie seien besonderen Praxisbezug ausgezeichnet wurde. Entlang des Lebenszyklus eines Unternehmens, angefangen von der Gründung, über die Aufnahme der Tätigkeit am Markt, die Finanzierung des Unternehmens, das Unternehmenswachstum durch M&A, den Gesellschafterstreit, der Geschäftsführerhaftung sowie der Insolvenz, spielen wir gemeinsam im Co-Teaching mit erfahrenen Rechtsanwälten der Kanzlei Luther zentrale Fragestellungen des Unternehmensrechts anhand von Case-Studies durch. Sie schlüpfen in die Rolle der Gründergesellschafter, beratenden Anwälte und Notare, Geschäftsführer, Bankenvertreter und Insolvenzverwalter und erarbeiten sich aktiv mittels eines dreistufigen Vorgehens – Inverted Classroom – Peer-Teaching – Case-Study – den rechtlichen und wirtschaftlichen Kontext der verschiedenen, miteinander verzahnten Abschnitte im „Leben“ eines Unternehmens. Zum Abschluss – ein Eindruck Ihrer Kommilitonen: „Gerade durch die von uns selbst vorbereiteten Vorträge und Case Studies gelangt man an vertieftes Wissen über die einzelnen Gebiete im Gesellschaftsrecht, mit denen man sich in einer normalen Vorlesung lange nicht so intensiv beschäftigt…“
Die Beschäftigung mit dem Unternehmensrecht/Recht der Kapitalgesellschaften ist in den juristischen Schwerpunktbereichen etabliert. Die einschlägigen Lehrveranstaltungen konzentrieren sich in aller Regel in – folgerichtiger – Fortführung des Pflichtfachstoffs zum Gesellschaftsrecht auf Fragen der körperschaftlichen Verfasstheit sowie auf (formelle) Gründungs-, Geschäftsführungs- und Haftungsfragen. Die Veranstaltung Unternehmensfinanzierung eröffnet ein darüberhinausgehendes Themenfeld von großer Praxisrelevanz. Ausgangspunkt ist die Einsicht in den Querschnittscharakter des Finanzierungsproblems als Materie an der Schnittstelle von Rechts- und Wirtschaftswissenschaft. Demgemäß knüpft die Veranstaltung zunächst an finanzwirtschaftliche Grundbegriffe an und identifiziert typische Finanzierungsszenarien in den unterschiedlichen Phasen des Unternehmenslebenszyklus. Sodann werden für die jeweilige Problemstellung gangbare Finanzierungswege diskutiert und die einzelnen Instrumente der Kapitalbeschaffung aus rechtlicher Perspektive untersucht. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Wechselwirkungen von gewählter Unternehmensrechtsform, Wahl des jeweiligen Finanzierungsinstruments und Rechtsstellung der Kapitalgeber. Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden ein vertieftes Verständnis für die spezifisch wirtschaftlichen Aspekte des Unternehmensrechts zu vermitteln und zugleich umgekehrt ihre Fähigkeiten und ihr Gespür für die rechtliche Einordnung wirtschaftlicher Sachverhalte zu stärken. Zu diesem Ziel werden zudem Fragen zu ausgewählten Materien aus dem Pflichtfachstoff, etwa zu in Grundzügen bekannten Vertragsformen des Schuldrechts (bspw. Factoring, Darlehen) mit gesellschafts- und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen verknüpft.
Die geordnete Nachfolgeplanung ist eines der klassischen und besonders wichtigen Themen von (Familien)unternehmen. Nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn stellt sich jährlich für ca. 71.000 Unternehmen die Nachfolgefrage. Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland mit dem größten Unternehmensbestand und erwartet dementsprechend die meisten Übergaben. Um ein wichtiges Thema handelt es sich allerdings nicht nur aus quantitativ-empirischen Gründen: Die Nachfolgeplanung zählt vielmehr zu den komplexesten Problemfeldern, mit welchen sich ein (Familien)unternehmen konfrontiert sieht und zwar angesichts in der Regel langfristiger und nachhaltiger Ausrichtung nicht nur einmal, sondern bei jedem Generationenübergang unter jeweils anderen Vorzeichen. Die Nachfolgeplanung muss facettenreiche rechtliche, betriebswirtschaftliche aber auch psychologische Rahmenbedingungen beachten, will sie ihr Gestaltungsziel, das Unternehmen unter Wahrung des Charakters als (Familien)unternehmen erfolgreich weiterzuführen, erreichen. Die Veranstaltung Unternehmensnachfolge widmet sich daher einem praktisch höchst bedeutsamen und interessanten Querschnittsthema und verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz. Die Studierenden lernen fallorientiert die zentralen rechtlichen Fragestellungen aus dem Gesellschafts-, Erb-, Familien- und Steuerrecht kennen, die sich im Kontext einer vorausschauenden Nachfolgeplanung stellen. Die Studierenden vertiefen dadurch Ihre Kenntnisse aus dem Pflichtfachstoff und entwickeln ein Verständnis für die Verknüpfungen der einzelnen Teildisziplinen.
Lehrveranstaltungen des Moduls „Unternehmensrecht“
Regelmäßig werden die folgenden Vorlesungen angeboten:
- Kartellrecht (mit VAK)
- Konzern- und Umwandlungsrecht (mit VAK)
- Recht des Unternehmenskaufs (mit VAK)
- Unternehmensfinanzierung/Unternehmensnachfolge (mit VAK)
Im Sommersemester 2023 finden die folgenden Veranstaltungen statt:
- Vorlesung: Kartellrecht (mit VAK; auch SPB 4)
- Vorlesung: Konzern- und Umwandlungsrecht (mit VAK)
- Vorlesung: Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen als Praxisplanspiel (mit VAK; auch SPB 1)
- Examensseminar: Gesellschaftsrecht
- Examensseminar: Kapitalgesellschaftsrecht
- Examensseminar: Kapitalmarktrecht
Regelmäßig werden die folgenden Vorlesungen angeboten:
- Gesellschaft in der Krise und Insolvenz (mit VAK)
- Internationales und Europäisches Gesellschaftsrecht (mit VAK)
- Kapitalgesellschaftsrecht (mit VAK)
- Kapitalmarkt- und Übernahmerecht (mit VAK)
- RUBLaw-Active: Unternehmensrecht (mit VAK)
Im Wintersemester 2023/2024 sind die folgenden Veranstaltungen geplant:
- Vorlesung: Die Gesellschaft in der Krise und Insolvenz (mit VAK; auch SPB 1)
- Vorlesung: Kapitalgesellschaftsrecht (mit VAK)
- Vorlesung: Kapitalmarktrecht (mit VAK)
- Vorlesung: RUBLaw-Active: Unternehmensrecht (mit VAK)
- Examensseminar: Gesellschaftsrecht
- Examensseminar: Kartellrecht
- Examensseminar: Unternehmensnachfolge (auch SPB 1)
Weitere Informationen
Das Modul „Unternehmensrecht“ wird von
- Herrn Professor Dr. Markus Fehrenbach,
- Frau Professorin Dr. Andrea Lohse,
- Frau Professorin Dr. Katharina Uffmann und
- Herrn Professor Dr. Martin Zimmermann, LL.M.
verantwortet.
Das Modul „Unternehmensrecht“ wird von
- Herrn Hon.-Prof. Dr. Andreas Frieser und
- Herrn Hon.-Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M.
unterstützt.
Die Dozent(inn)en des Moduls „Unternehmensrecht“ stehen Ihnen mit einer individuellen Beratung und einem breiten Praxisnetzwerk mit Rat und Tat zur Seite, was Praktika (Studierende), Workshops (1. Staatsexamen), Wissenschaftliche Tätigkeit (1. Staatsexamen) oder Referendariatsstationen angeht. Sie helfen Ihnen, die Rechtsanwaltskanzlei bzw. das Unternehmen zu finden, die bzw. das zu ihrem Profil passt, und stellen Ihnen gern einen Kontakt zu einem Ansprechpartner her. Sie bieten überdies an, bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen zu unterstützen.
Intensivkurszertifikat „Unternehmensrecht“
Das Modul „Unternehmensrecht“ bietet die Möglichkeit, über den Erwerb der Schwerpunktbereichsprüfung hinaus einen Qualifikationsnachweis im Gesellschaftsrecht zu erwerben, mit dem Studierende des Schwerpunktbereichs über das Pflichtfachprogramm hinausgehende Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet belegen können, um ihre späteren Bewerbungschancen bei Unternehmen und Wirtschaftsrechtskanzleien in diesem praxisrelevanten Bereich zu erhöhen.
Die Erteilung des Qualifikationsnachweises setzt voraus, dass neben zwei Vorlesungsabschlussklausuren und dem Examensseminar (Schwerpunktbereichsprüfung) drei weitere Klausuren (Zusatzklausuren) erfolgreich absolviert werden. Diese Leistungsnachweise müssen in der – auch für die staatliche Pflichtfachprüfung relevanten – Vorlesung Kapitalgesellschaftsrecht und im Übrigen wahlweise in den übrigen Vorlesungen des Moduls „Unternehmensrecht“ erbracht werden.
Die Anmeldung zu den Zusatzklausuren erfolgt formlos über die beteiligten Lehrstühle; das Intensivkurszertifikat wird bei Vorlage aller Leistungsnachweise durch den Lehrstuhl Prof. Dr. Lohse ausgestellt.
Modul „Geistiges Eigentum, Datenschutz und IT-Recht“ (Grüner Bereich)
Vorlesungsprogramm des Moduls „Grüner Bereich“
Das Modul umfasst mit geistigem Eigentum, Datenschutz und IT-Recht wichtige Teilbereiche des Wirtschaftsrechts. In Anlehnung an die Bezeichnung einer großen Fachvereinigung im Gewerblichen Rechtsschutz (GRUR) als „Grüner Verein“ – wegen der Einbandfarbe der von ihr publizierten Fachzeitschrift – werden diese Rechtsgebiete auch als „Grüner Bereich“ bezeichnet. Das Recht des Geistigen Eigentums oder Immaterialgüterrecht umfasst alle Regelungen, die dem Schutz des geistigen Schaffens dienen. Hierher gehören u.a. das Urheberrecht, das Patentrecht, die sonstigen technischen Schutzrechte, das Designrecht und das Kennzeichenrecht (insbesondere Markenrecht). Das Datenschutzrecht ist derzeit in aller Munde; es blickt schon auf eine längere Historie zurück und ist gerade im unternehmerischen Kontext von zunehmender Bedeutung. Weiterhin spielen in diesem Zusammenhang Vorschriften des Rechts gegen unlauteren Wettbewerb und des Kartellrechts für die Marktregulierung eine wichtige Rolle; ergänzt werden sie durch weitere Regelungen, wie etwa zum Datenschutz- und IT-Recht sowie durch eine Vertiefung aus ökonomischer Perspektive.
Das Datenschutzrecht behandelt die Voraussetzungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten im wirtschaftlichen Umfeld. Den Ausgangspunkt bildet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht und in seinen nationalen und europäischen gesetzlichen Ausprägungen. Im Einzelnen werden Fragen des Beschäftigten- und Kundendatenschutzes behandelt, wie sie etwa im Zusammenhang mit Personaleinstellungen, IT-Zentralisierungen, Datenübermittlungen im internationalen Konzern, Marketingmaßnahmen oder beim sog. Profiling aufkommen können.
Beispiele für Fragestellungen
- Facebook kauft WhatsApp und ändert daraufhin die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien, mit dem Ziel der Weitergabe der Accountinformationen — was sagt das Datenschutzrecht dazu?
- Wer setzt sich überhaupt dafür ein, dass Ihre Daten geschützt werden?
- Ist Ihnen schon mal aufgefallen, dass bei Google immer individualisierte Werbung erscheint, je nachdem, was Sie als Letztes bei Amazon bestellt haben? Wie funktioniert das und ist es überhaupt zulässig?
Die Veranstaltung Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht behandelt den im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelten deliktsrechtlichen Konkurrentenschutz sowie den Schutz der Verbraucher und der Allgemeinheit gegen Missbräuche und Auswüchse der Wettbewerbsfreiheit, z.B. in Fällen irreführender oder aggressiver Werbung. Besonderes Augenmerk gilt dabei den unionsrechtlichen Bezügen, die in mehreren EU-Richtlinien konkretisiert sind.
Beispiele für Fragestellungen
- Dürfen Unternehmen mit durchgestrichenen Preisen werben, wenn sie diese zuvor nie verlangt haben?
- Dürfen ein Mitbewerber oder seine Produkte in einem Werbespot lächerlich gemacht werden?
- Dürfen Gummibärchen als „fettfrei“ beworben werden?
Europäisches Vertragsrecht ist das im Unions-Primärrecht enthaltene (z.B. Grundfreiheiten) und auf seiner Grundlage gesetzte Vertragsrecht der Europäischen Union. Die EU hat das Vertragsrecht der Mitgliedstaaten durch eine Fülle von Richtlinien angeglichen und durch Verordnungen vereinheitlicht. Die Rechtsakte werden oft als „Verbraucherrecht“ zusammengefasst, betreffen damit aber auf der Seite des Verpflichteten stets Unternehmen und konstituieren so auch einen wesentlichen Teil des Unternehmensaußenrechts. Die Rechtsangleichung durch die EU prägt heute weite Teile des Vertragsrechts, und so ist die Kenntnis dieses Rechtsgebiets von großer praktischer Bedeutung und Examensrelevanz.
Diese Veranstaltung untersucht ausgehend von den allgemeinen Methoden der Ökonomischen Analyse den Fokus die Wirkungsweise der rechtlichen Instrumente des Europäischen Vertragsrechts. Dies sind vor allem Diskriminierungsverbote, spezifische Vertragsgestaltungen oder das Leistungsstörungsrecht. Im Vordergrund steht auch hier die Suche nach den Kriterien einer gerechten Regelung des vertraglichen Interessenwiderstreits.
Mit dem Gewerblichen Rechtsschutz ist darüber hinaus beispielsweise der rechtliche Schutz von technischen Neuentwicklungen sowie von Kennzeichen oder Designs angesprochen. In der Vorlesung wird ein Überblick über die einzelnen Schutzrechte (Patent, Marke etc.) sowie die Möglichkeiten ihrer Durchsetzung und Verwertung gegeben. Auch hier sind die europa- und völkerrechtlichen Bezüge – etwa bei den zunehmenden unionsweiten Schutzrechten – von besonderer Bedeutung.
Beispiele für Fragestellungen
- Wie steht es um die Berechtigung von Ausschließlichkeitsrechten in Zeiten globaler Pandemien? Sollte – und wenn ja, wie kann – der Patentschutz für Impfstoffe aufgehoben werden?
- Kann Lego anderen Unternehmen verbieten, mit Legosteinen kompatible Bauelemente zu vertreiben?
- Goldbären-Produzent Haribo verklagt Schokoladenhersteller Lindt, weil er durch den Vertrieb der in Goldfolie eingepackten Lindt-Bären seine Markenrechte verletzt sieht — hat Haribo Recht?
- Ist einer Wortmarke wie „Fack Ju Göhte“ oder einem Werktitel wie „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ immaterialgüterrechtlicher Schutz zu versagen oder bewegen sich derartige Bezeichnungen noch im Rahmen des rechtlich Zulässigen?
- Was kann der Inhaber der Marke „Querdenker United“ gegen die Anmeldung der Wortmarke „Querdenken“ durch den Initiator unzähliger „Querdenken“-Demos unternehmen?
Diese Vorlesung beschäftigt sich mit der klassischen Ökonomik des Immaterialgüterrechts und den aktuellen Forschungsfragen und -herausforderungen. Im Besonderen werden die Bereiche Patentrecht, Urheberrecht und Markenrecht aus einer ökonomischen Perspektive beleuchtet. Auf der Basis der historischen Entwicklung dieser Rechtsgebiete wird analysiert, inwiefern das Recht auf sich immer wieder ändernde Bedingungen angepasst wird. Im Einzelnen soll ein Verständnis dafür entwickelt werden, wie sich verändernde Rahmenbedingungen in der Umwelt auf den ökonomischen Zielkonflikt auswirken und inwiefern die rechtsökonomische Analyse adäquate Instrumente zur Begegnung gegenwärtiger Herausforderungen im Zeitalter der digitalen Revolution bietet.
Ausgehend von dem Zweck des Kartellrechts, den freien Wettbewerbsprozess vor störenden Eingriffen durch Unternehmen (wettbewerbsbeschränkende Absprachen, wettbewerbsbeeinträchtigende Marktmachtmissbräuche, wettbewerbsbehindernde Zusammenschlüsse) zu schützen, sind Gegenstand der Veranstaltung zunächst der wettbewerbspolitische und wettbewerbstheoretische Hintergrund des kartellrechtlichen Regelungsrahmens (Kartellverbot: §§ 1 ff. GWB, Art. 101 AEUV iVm. VO 1/2003 und Schirm-GVO; Missbrauchsaufsicht: §§ 18 ff. GWB, Art. 102 AEUV; Fusionskontrolle: §§ 35ff. GWB, FKVO), der internationale Anwendungsbereich des Kartellrechts (insbesondere auch des U.S.amerikanischen Kartellrechts), die Zuständigkeiten und Eingriffsbefugnisse der deutschen und europäischen Kartellbehörden sowie die privatrechtliche Kartellrechtsdurchsetzung (public and private enforcement). Sodann werden Schutzzweck und Reichweite der einzelnen Regelungskomplexe behandelt, wobei der Fokus gerade auch auf der Analyse der Rechtsprechung (case law), der jüngeren rechtspolitischen Entwicklungen (etwa 9. GWB-Novelle) und der in den Medien diskutierten aktuellen Fälle (etwa derzeit BKartA/Facebook und Kommission/Google sowie Zusammenschluss Edeka/Kaisers Tengelmann) liegt.
Das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs umfasst die spezifischen Vorschriften des Vertrags- und des Wirtschaftsrechts, die sich durch den Einsatz des Internets ergeben. Dazu gehören etwa die besonderen Regeln über vorvertragliche Informationspflichten und den Vertragsschluss, aber auch Vorgaben des Telekommunikations- und des Datenschutzrechts.
Im Urheberrecht geht es um den Schutz persönlicher geistiger Schöpfungen und Leistungen im Bereich von Literatur, Wissenschaft und Kunst. Internationale und unionsrechtliche Bezüge spielen hier eine hervorgehobene Rolle, da das Recht des Geistigen Eigentums bereits seit langem durch Staatsverträge mitgeprägt ist und zunehmend unionsrechtlich determiniert wird.
Beispiele für Fragestellungen
- Darf man Bücher kopieren oder Unterlagen in Moodle gescannt zur Verfügung stellen?
- Unter welchen Voraussetzungen haftet der Inhaber eines Internetanschlusses für unzulässiges Filesharing, das über seinen Anschluss erfolgt?
- Ist eine Urheberrechtsverletzung durch künstliche Intelligenz möglich?
- Wem stehen die Urheberrechte an einem von einem Affen gemachten Selfie zu?
Lehrveranstaltungen des Moduls „Grüner Bereich“
Regelmäßig werden die folgenden Vorlesungen angeboten:
- Datenschutzrecht für Unternehmen (mit VAK)
- Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht (mit VAK)
- Europäisches Vertragsrecht (mit VAK)
- Europäisches Vertragsrecht aus ökonomischer Sicht (mit VAK)
- Kartellrecht (mit VAK)
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (mit VAK)
Im Sommersemester 2023 finden die folgenden Veranstaltungen statt:
- Vorlesung: Datenschutzrecht für Unternehmen (mit VAK)
- Vorlesung: Kartellrecht (mit VAK; auch SPB 4)
- Examensseminar: Aktuelle Fragen des deutschen und europäischen Arbeits- und Wirtschaftsrechts (auch SPB 2)
Regelmäßig werden die folgenden Vorlesungen angeboten:
- Datenschutzrecht (mit VAK)
- Immaterialgüterrecht oder Urheberrecht und/oder Gewerblicher Rechtsschutz (mit VAK)
- Immaterialgüterrecht aus ökonomischer Sicht (mit VAK)
Im Wintersemester 2023/2024 sind die folgenden Veranstaltungen geplant:
- Vorlesung: Datenschutzrecht für Unternehmen (mit VAK)
- Vorlesung: Gewerblicher Rechtsschutz (mit VAK)
- Vorlesung: Höchstrichterliche Rechtsprechung im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (mit VAK)
- Vorlesung: Urheberrecht (mit VAK)
- Examensseminar: Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht
Weitere Informationen
Das Modul „Geistiges Eigentum, Datenschutz und IT-Sicherheit“ wird von
verantwortet.
Das Modul „Geistiges Eigentum, Datenschutz und IT-Sicherheit“ wird von
- Herrn Hon.-Prof. RA Dr. Thorsten B. Behling,
- Herrn NotAss. Dr. Frank Rosenkranz und
- Herrn RA Dr. Benedikt Schneiders, LL.M.
unterstützt.
Auch im Modul „Grüner Bereich“ unterstützen die Dozent(inn)en des Moduls Sie durch individuelle Beratung, Vermittlung von Praktikumsplätzen oder Referendariatsstationen sowie durch Hinweise auf weitere praxisbezogene Veranstaltungen. Sprechen Sie uns gerne wegen Ihrer individuellen Anliegen an – es gibt viele spannende Tätigkeitsfelder im „Grünen Bereich“.
Intensivkurszertifikat im Modul „Grüner Bereich“
Über das Pflichtfachprogramm hinaus bietet das Modul „Grüner Bereich“ in Zusammenarbeit mit dem Horst Görtz Institut für IT-Sicherheit (HGI) engagierten Studierenden die Möglichkeit, einen besonderen Akzent im „Grünen Bereich“ zu setzen. Durch die Teilnahme an zusätzlichen Wahlveranstaltungen können die Teilnehmer des Intensivkurses Kenntnisse in den Bereichen des Geistigen Eigentums, des Datenschutzes und der IT-Sicherheit erlangen.
Neben dem erfolgreichen Bestehen des Schwerpunktbereiches sind drei weitere Leistungsnachweise zu erwerben, um den Intensivkurs erfolgreich abzuschließen. Dabei sind die Fächer Immaterialgüterrecht (Urheberrecht sowie Gewerblicher Rechtsschutz) und eine Vorlesung zur IT-Sicherheit aus dem jeweiligen Angebot des HGI zwingend abzudecken, weitere Vorlesungen können die Teilnehmer nach eigener Auswahl aus dem „Grünen Bereich“ belegen. Die so zusätzlich erlangte Qualifikation wird den Studenten durch ein Zertifikat bescheinigt.
Die Anmeldung zu den Zusatzklausuren erfolgt formlos über die beteiligten Lehrstühle; für das Ausstellen des Intensivkurszertifikats ist der Lehrstuhl Prof. Dr. Schaub zuständig.